Selbstverpflichtung auf einen Ehrenkodex
Folgende Punkte dienen der gegenseitigen Transparenz des Prozesses der spirituellen Begleitung/Beratung:
- Spirituelle Begleitung ist eine frei eingegangene Beziehung zwei erwachsener Personen.
- Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet.
- Spirituelle Begleitung hat einen festgelegten Rahmen, der nicht verlassen wird. Es liegt der Tätigkeit eine vereinbarte Aufgabe und/oder Thematik zugrunde, die vom Klienten beim kostenlosen Erstgespräch formuliert und von mir schriftlich fixiert wird.
- Der Klient wird darauf hingewiesen, daß er ausreichende psychische Stabilität mitbringen muß, um mit den Impulsen und der inneren Dynamik persönlicher Reifung verantwortlich umgehen zu können.
- Mein Handeln als spiritueller Begleiter ist geprägt von grundsätzlicher Empathie, Respekt und Ehrfurcht gegenüber dem Menschen, seinen Worten, Werten, Handlungen und Gefühlen.
- Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
- Als spiritueller Begleiter unterliege ich einer strengen Schweigepflicht hinsichtlich aller innerhalb der Begleitung mir mitgeteilten Informationen.
- Bei Begleitungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 6 Monate erstrecken, wird die Stimmigkeit der Beziehung zwischen Begleiter und Begleitetem in regelmäßigen Abständen überprüft und in Kurzform schriftlich dokumentiert.
- Ich akzeptiere es unverzüglich, ohne zu argumentieren und ohne Argumentation einzufordern, wenn der begleitete Klient die Begleitung beendet.
- Eine spirituelle Begleitung/Beratung ersetzt in keinem Fall eine medizinische oder psychologische Behandlung.
- Das Honorar wird mit dem Klienten vor Beginn der Begleitung/Beratung schriftlich vereinbart.
- Das Erstgespräch ist kostenlos und umfaßt eine Zeitspanne von maximal 60 Minuten.
- Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen, es sei denn, es wird zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart.
Litzelkirchen, 01.01.2012
Dr. Werner Csech